Baugenossenschaft für den ehemaligen Landkreis Dinkelsbühl eG

Unsere Baugenossenschaft besteht aus folgenden Organen:

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das Parlament einer Genossenschaft. Sie hat Rechte inne, die ihr nicht entzogen und ausschließlich von ihr ausgeübt werden können. Die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung ist in der Satzung geregelt.

Die genauen Zuständigkeiten sind in der Satzung unter §35 geregelt.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Aufsichtrats einberufen. Dies erfolgt in der Regel im Juni/Juli eines jeden Jahres.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das überwachende und beratende Organ der Baugenossenschaft.

Im Aufsichtsrat unserer Baugenossenschaft sind idealerweise Vertreter der Mieter, in denen die Baugenossenschaft auch Wohneigentum besitzt.

Der aktuelle Aufsichtsrat besteht aus:

  • Werner Wagner (Aufsichtsratvorsitzender), Wassertrüdingen
  • Roland Nagler (stv. Aufsichtsratvorsitzender) , Dinkelsbühl
  • Yvonne Berger, Wassertrüdingen
  • Werner, Gfrärer, Dinkelsbühl
  • Angelika Neuner, Dinkelsbühl

Vorstand

Eine Genossenschaft kann als eine juristische Person des Privatrechts selbst nicht handeln. Sie muss dies über Ihre Organe tun. Nach dem Genossenschaftsrecht hat der Vorstand diese Leitungsfunktion, die nicht auf andere Organe übertragen werden kann.

Der Vorstand der Baugenossenschaft Dinkelsbühl besteht aus vier ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern:

  • Klaus Schulz
  • Dr. Christoph Hammer
    (Oberbürgermeister Dinkelsbühl)
  • Oswald Czech
    (1. Bürgermeister Marktgemeinde Schopfloch)
  • Stefan Ultsch
    (1. Bürgermeister Stadt Wassertrüdingen)